Einen Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs haben grundsätzlich Ausländer und Ausländerinnen, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn ihnen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird:
Zum Beispiel
Zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind Ausländer und Ausländerinnen, wenn:
Einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs können stellen:
Grundsätzlich kann jeder als Selbstzahler, d. h. ohne finanzielle Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, an einem Integrationskurs teilnehmen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht am Integrationskurs teilnehmen.
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
(in 29 Fremdsprachen verfügbar)
Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Das Integrationsbüro des Hochsauerlandkreises möchte allen Zuwanderern zu besten Chancen verhelfen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrationskonzepts, die Steuerung von Projekten, aber auch die Bildung und Pflege eines flächendeckenden Netzwerks. Das Integrationsbüro berät öffentliche wie private Einrichtungen, kirchliche Organisationen und Vereine. Das Büro wird durch den Europäischen Integrations-Fonds gefördert.

Teresa Lahme
Integrationsbeauftragte
Telefon: 0291 / 941391
teresa.lahme(at)
hochsauerlandkreis.de
Als Integrationsbeauftragte stehe ich allen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreishaus Meschede mit Rat und Tat zur Seite. Ich freue mich über Anregungen und Ihr Interesse an aktiver Mitarbeit!